Vision
Unser Ziel ist es die Erfahrungen, Interessen und Realitäten von MINTA, die ihre Fragen und Themen in Mädchen*räumen vertreten sehen, in den Mittelpunkt zu stellen.
Wir möchten mit unserem Ziel darauf hinarbeiten, dass politische Entscheidungen und pädagogische Angebote mit und für MINTA abgestimmt sind.
Unsere aktuellen fachpolitischen Schwerpunkte beinhalten die Auseinandersetzung mit queer-feministischen, rassismus- und klassismuskritischen Ansätzen und Perspektiven in und für die intersektionale Mädchen*arbeit.
Unsere strategische Ausrichtung ist orientiert an Konzepten von Empowerment, Verbündetenarbeit und Privilegienreflexion. Mädchen*politische Arbeit gestalten wir im Sinne machtkritischer Ansätze.
Wir verstehen intersektionale Mädchen*arbeit und damit Geschlechterreflexion, Rassismus- und Klassismuskritik als Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit, weswegen wir uns in unterschiedlichen fachpolitischen Zusammenhängen bewegen.
Mädchen*arbeit ist für uns:
Mädchen*arbeit steht für eine Pädagogik, die Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von MINTA in ihren Mittelpunkt stellt und auf dieser Grundlage Empowerment und Möglichkeitsräume anbietet. In diesem Sinne verstehen wir Mädchen*arbeit auch als Antidiskriminierungsarbeit.
Theorie und Praxis der Mädchen*arbeit prägen und entwickeln mit ihren fachlichen Grundlagen die allgemeine, geschlechterreflektierende Pädagogik in NRW.
Mädchen*arbeit soll auf diesem Hintergrund intersektional weiterentwickelt und für die verschiedenen pädagogischen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe fruchtbar gemacht werden. Diese Aufgabe fußt auf folgenden Gesetzen und Richtlinien: Im Sinne der Paragraphen 1 und 9.3 KJHG wird das Ziel der Entwicklung von jungen Menschen zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, mädchen*spezifisch umgesetzt.
Der Kinder- und Jugendförderplan NRW verlangt im Sinne des Gender Mainstreaming die geschlechtsspezifische Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW formuliert in §4 als allgemeine Vorschrift die Förderung von Mädchen* und Jungen* durch geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit.