im prozess
nicht
allein
„im (Straf)prozess nicht allein “ – Mit diesen Worten lässt sich das Unterstützungspotential der Psychosozialen Prozessbegleitung pointiert zusammenfassen. Denn für Mädchen* und Frauen, die nach erlittener sexualisierter Gewalt oder anderen schweren Straftaten vor Gericht ihre Aussage machen, steht seit 2017 in allen Phasen des Strafprozesses eine Begleiterin zur Seite, die nur für sie und ihre Bedürfnisse da ist. Die Psychosoziale Prozessbegleitung kann als eine feministische Errungenschaft betrachtet werden, da vor allem auf Grund der ausdauernden politischen Arbeit von Berater*innen und Jurist*innen aus dem Kontext der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt mit § 406g der Strafprozessordnung die rechtliche Absicherung einer Unterstützung für verletzte Zeuginnen vor Gericht erreicht wurde. Die Rolle der Prozessbegleitung in der Praxis mit Mädchen ist sehr facettenreich, so haben sich die Autor*innen sich selbst u.a. als Brücke, Dolmetscher*in, Informant*in, Lots*in, Bodyguard, Taschentuchhalter*in und Ermöglicher*in beschrieben. In dieser BEM-Betrifft Mädchen wird das Handlungsfeld der Psychosozialen Prozessbegleitung, das auch Teil von Mädchen*arbeit ist, entstehungsgeschichtlich, institutionell, praxisbezogen und unter bestimmten Kritikperspektiven vorgestellt.
Redaktion: Gülay Türk, Dr. Ulrike Graff
Mit Beiträgen von: Beate Vinke, Yasmina Gandouz-Touati, HeideMarie Eich, Annika Schürmann, Ulrike Möller, Marie-Sophie Caspar, Anastasia Quensel und Laura Cazés, Kawtar El Abbadi und Nicole Erkan
Herausgeberin: LAGM*A NRW, Tel. 0202 7595046, lag@maedchenarbeit-nrw.de
Titel und Inhaltsverzeichnis: maedchenarbeit-nrw.de/projekte/betrifft-maedchen/
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Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.